Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Mit der PPWR gelten erstmals EU-weit unmittelbar anwendbare Vorgaben für das Inverkehrbringen von Verpackungen auf dem EU-Markt, über den gesamten Lebenszyklus von Design bis Recycling. Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schließt damit eine zentrale Lücke der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Mit Wirkung zum 12. August 2026 sind neue Vorgaben zu beachten. Dies umfasst unter anderem folgende Bestimmungen:
Stoffbeschränkungen:
Grenzwerte für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI: Summe: max. 100 mg/kg).
Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt: Höchstens 25 ppb pro Einzelsubstanz und in Summe 250 ppb. Zusätzlich gilt ein Grenzwert von 50 ppm für PFAS (einschließlich polymerer PFAS). Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, ist auf Verlangen ein Nachweis über den Anteil des Fluors als PFAS bzw. Nicht-PFAS vorzulegen.
Konformitätsbewertung durch Erzeuger: Pflicht zu Konformitätsbewertung, nachzuweisen durch die technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung (DoC)
Informationspflicht für Erzeuger/Importeure: U.a. Identifikationskennzeichnung, Name/Marke und Postanschrift auf der Verpackung
In den kommenden Jahren treten weitere Anforderungen beispielsweise hinsichtlich des Rezyklatanteils, der Recyclingfähigkeit und der Verpackungskennzeichnung in Kraft. Ausführliche Informationen finden Sie auf der EU-Website zur PPWR.
Diese ersten Schritte sind jetzt für Sie wichtig:
Überblick über Verpackungen
Definition der eigenen Rolle
Konformitätsprüfung
Chemische Prüfungen
Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen
Unsere Lösungen
Sie benötigen Unterstützung bei der PPWR? Kontaktieren Sie uns.
Chemische Prüfungen
Kennzeichnungsprüfung
Umsetzungsstrategie
Circular Economy Action Plan (CEAP)
Ein zentraler Bestandteil des EU-Green-Deals ist die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft sowie die schrittweise Abschaffung von Einwegprodukten. Zukünftig müssen Produkte so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind – und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst geringe Umweltauswirkungen verursachen.
Abfallmanagement
Rechtliche Entwicklungen wie die Waste Framework Directive (WFD) setzen klare Prioritäten: Die Vermeidung von Abfall steht an oberster Stelle. Daher ist es entscheidend, bereits in der Designphase auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu achten.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet Marken dazu, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte – insbesondere von Textilien – zu tragen. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Land und sind Teil der Abfallrichtlinie sowie der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Abfallmanagementsysteme optimieren und sicherstellen, dass Materialien möglichst wiederverwendet statt entsorgt werden.
Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)
Auch die Ökodesign-Verordnung soll die Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere ökologische Aspekte von Produkten verbessern:
- Verbesserung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Energie- und Ressourceneffizienz verbessern
- Substances of Concern (SOC), die u. a. die Kreislauffähigkeit beeinträchtigen
- Regeln für einen CO2-Fußabdruck und Umweltauswirkungen setzen
- Die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu Produkten verbessern
Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ist daher ein Digitaler Produktpass geplant, der u. a. die Verfügbarkeit von Daten zu Lieferkettenpartnern und Umweltdaten voraussetzt.
Unsere Lösungen zur Förderung von Kreislaufwirtschaft:
